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Mietbedingungen
1. Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt an seinemGeschäftssitz zur Verfügung. Dort ist es zu benutzen. Nach Abschluß des Mietverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt einwandfrei wieder zu hinterlassen.
2. Bei Empfangnahme ist der Mieter verpflichtet, dass Objekt auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Mit der Empfangnahme bestätigt er dies, es sei denn, dass binnen drei Stunden nach Empfangnahme eine Mängelanzeige erfolgt.
3. Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
4. Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsvorschrift, sowie für Diebstahl oder Abhandenkommen der Geräte haftet der Mieter.
5. Der Mieter ist nur berechtigt, das Mietobjekt an dem vereinbarten Ort zu benutzen.
6. Jede Haftung aus Schäden, die der Mieter aus der Verwendung des Mietobjektes erleidet, ist ausgeschlossen, es sei denn, den Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen treffe ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.
7. Der Mieter ist nicht berechtigt, irgendwelche Eingriffe oder Reparaturen an dem Mietobjekt vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eventuell eingetretene Schäden hat er dem Vermieter sofort zu melden.
8. Vor Übergabe des Mietobjektes hat der Mieter dieses, soweit erforderlich, zu reinigen. Der Vermieter berechnet sonst Reinigungsgebühr.
9. Alle Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Beschädigung oder sonstiger Verschlechterung des Mietobjektes verjähren ein Jahr nach der Übergabe.
10. Alle weitergehenden Abreden bedürfen der Schriftform, insbesondere bedürfen mündliche oder telefonische Absprachen der schriftlichen Bestätigung.
11. Die Leihgebühr ist sofort bei Abgabe der Maschine fällig.
12. Reservierungsgebühr ist gleich Leihgebühr.
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